Transparenzbericht
Die Zahlen für 2026 werden im Januar des Folgejahres veröffentlicht, sobald der Zeitraum abgeschlossen ist.
| Von luxemburgischen Behörden | — |
| Von anderen EU/EWR-Behörden (Europäische Herausgabe- oder Sicherungsanordnungen, Rechtshilfe) | — |
| Von außerhalb der EU/EWR | — |
| Anfragen mit vollständiger oder teilweiser Herausgabe | — |
| Anfragen, die mangels Rechtsgrundlage abgelehnt oder zurückgegeben wurden | — |
| Eingegangene Meldungen | — |
| Meldungen, die zu einer Kundenbenachrichtigung, Einschränkung oder Sperrung führten | — |
| Mittlere Zeit bis zur ersten Maßnahme, in Tagen | — |
Methode
FAQ
Weil das Jahr nicht vorbei ist. Ein Zeitraum wird im Januar nach seinem Abschluss veröffentlicht, damit die Zahlen endgültig und von Jahr zu Jahr vergleichbar sind.
Nicht direkt. Sie hat keine Rechtswirkung gegenüber einem luxemburgischen Unternehmen. Die Behörde muss Rechtshilfe oder eine Europäische Anordnung über eine luxemburgische oder EU-Behörde nutzen; diese Anfrage wird dann unter der EU-Zeile gezählt und nach EU-Recht bearbeitet.
Ja, außer das Gesetz oder die Anordnung selbst verbietet es; dann informieren wir Sie, sobald das Verbot endet. Wir geben keine Daten aufgrund eines Anrufs oder einer E-Mail ohne Rechtsgrundlage heraus.