Transparenzbericht

Wer uns nach Daten gefragt hat, und was wir getan haben.

Berichtszeitraum 2026

Die Zahlen für 2026 werden im Januar des Folgejahres veröffentlicht, sobald der Zeitraum abgeschlossen ist.

Behördenanfragen

Von luxemburgischen Behörden—
Von anderen EU/EWR-Behörden (Europäische Herausgabe- oder Sicherungsanordnungen, Rechtshilfe)—
Von außerhalb der EU/EWR—
Anfragen mit vollständiger oder teilweiser Herausgabe—
Anfragen, die mangels Rechtsgrundlage abgelehnt oder zurückgegeben wurden—

Missbrauchsmeldungen

Eingegangene Meldungen—
Meldungen, die zu einer Kundenbenachrichtigung, Einschränkung oder Sperrung führten—
Mittlere Zeit bis zur ersten Maßnahme, in Tagen—

Methode

Wie die Zahlen entstehen

Was als Anfrage zählt
Ein schriftliches Verlangen eines Gerichts, einer Staatsanwaltschaft, der Polizei oder einer Verwaltungsbehörde nach Bestandsdaten, Verkehrsdaten, gespeicherten Inhalten oder nach Entfernung oder Sicherung von Inhalten. Formlose Fragen ohne Rechtsgrundlage erhalten einen Hinweis auf das richtige Verfahren und werden als abgelehnt gezählt.
Wie eine Anfrage bearbeitet wird
Jede Anfrage läuft über einen einzigen, protokollierten Kanal und wird vor jeder Herausgabe auf ihre Rechtsgrundlage nach EU-Recht oder dem Recht eines Mitgliedstaats, das uns bindet geprüft. Wir geben das Minimum heraus, das die Anordnung umfasst. Eine Anfrage von außerhalb der EU hat auf uns keine direkte Wirkung; sie wird gezählt, aber nicht ausgeführt, außer sie kommt über die Wege, die das EU-Recht vorsieht.
Was als Missbrauchsmeldung zählt
Eine Meldung an abuse@ über einen von uns gehosteten Dienst: Spam, Scans, Angriffe, Phishing, Schadsoftware oder rechtswidrige Inhalte. Duplikate zum selben Vorfall werden einmal gezählt. „Erste Maßnahme“ ist der Moment, in dem wir den Kunden benachrichtigen, den Dienst einschränken oder die Meldung als unbegründet schließen.

FAQ

Fragen zu diesem Bericht

Weil das Jahr nicht vorbei ist. Ein Zeitraum wird im Januar nach seinem Abschluss veröffentlicht, damit die Zahlen endgültig und von Jahr zu Jahr vergleichbar sind.

Nicht direkt. Sie hat keine Rechtswirkung gegenüber einem luxemburgischen Unternehmen. Die Behörde muss Rechtshilfe oder eine Europäische Anordnung über eine luxemburgische oder EU-Behörde nutzen; diese Anfrage wird dann unter der EU-Zeile gezählt und nach EU-Recht bearbeitet.

Ja, außer das Gesetz oder die Anordnung selbst verbietet es; dann informieren wir Sie, sobald das Verbot endet. Wir geben keine Daten aufgrund eines Anrufs oder einer E-Mail ohne Rechtsgrundlage heraus.